ALLGEMEINE AUFTRAGS-/GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsvoraussetzungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Frequenzia Social Media Group (als „Auftragnehmer“) und dem Kunden (als „Auftraggeber“), sofern nichts anderes vereinbart wird.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Frequenzia Social Media Group und dem Kunden kommt nur zustande, wenn ein entsprechendes Angebot bzw. ein Auftrag des Kunden von Frequenzia Social Media Group angenommen wird.
Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine können von Frequenzia Social Media Group nur eingehalten werden, wenn die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen rechtzeitig bzw. in der vereinbarten Form geliefert bzw. seine erforderliche Mitwirkung erfolgt.
3. Vertragsform
Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. sind per Mail mit firmenmäßiger Zeichnung abzugeben.
4. Auftragsabwicklung
Der Inhalt der Auftragsabwicklung ergibt sich aus dem zwischen Frequenzia Social Media Group und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung bzw. der beigefügten Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat Frequenzia Social Media Group unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Auftragsabwicklung von Bedeutung sind.
Alle erforderlichen Unterlagen wie Fotos, Markenzeichen und Logos, Texte usw. hat der Kunde auf eigene Kosten im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Für die Abklärung aller damit verbundenen Berechtigungen (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechte) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
5. Entgelt und Zahlungskonditionen
Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen Frequenzia Social Media Group und dem Kunden. Die darin vereinbarten Beträge verstehen sich immer ohne Umsatzsteuer.
Alle Zusatzleistungen wie Schulungen, Bereitstellung von zusätzlichen Unterlagen oder Materialen sowie alle anderen Mehraufwendungen von Frequenzia Social Media Group sind gesondert zu vereinbaren. Vom Kunden verursachte Abweichungen vom vereinbarten Arbeits- und Zeitaufwand können extra in Rechnung gestellt werden.
Die Leistungen von Frequenzia Social Media Group sind grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne weitere Abzüge fällig. Die Bezahlung hat binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Beauftragung sind 50% des Auftragswerts fällig.
6. Gewährleistung und Haftung
Ansprüche des Kunden sind innerhalb angemessener Frist nach Ablieferung der Leistungen von Frequenzia Social Media Group schriftlich geltend zu machen und vom Kunden zu beweisen. Andernfalls sind alle Ansprüche erloschen.
Bei berechtigten Ansprüchen des Kunden werden die geltend gemachten Mängel von Frequenzia Social Media Group binnen einer angemessenen Frist durch Verbesserung oder Austausch behoben.
Frequenzia Social Media Group haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ansprüche sind binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen und der Höhe nach durch den Auftragswert beschränkt.
Frequenzia Social Media Group übernimmt keinerlei Haftung für Kosten oder Fehler, die durch (nachträgliche) Änderungen oder vertragswidrige Eingriffe des Kunden bzw. von Dritten verursacht wurden.
7. Nutzungen und Rechte
Der Kunde ist nicht zu einer Weitergabe, Weiterentwicklung der Leistungen von Frequenzia Social Media Group bzw. zu einer Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten an Dritte berechtigt.
Frequenzia Social Media Group ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Frequenzia Social Media Group bzw. den jeweiligen Urheber oder Nutzungsberechtigten hinzuweisen.
Für die Durchführung von Präsentationen hat der Kunde ein angemessenes Honorar an Frequenzia Social Media Group zu entrichten. Mangels einer gesonderten Vereinbarung hat dies jedenfalls den gesamten Sach- und Personalaufwand von Frequenzia Social Media Group zu enthalten und sämtlicher Fremdleistungen abzudecken. Der erwirbt der Kunde jedoch keinerlei Verwertungs- oder Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
Alle nicht ausgeführten Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sowie sonstigen Leistungen von Frequenzia Social Media Group bleiben jedenfalls im Eigentum von Frequenzia Social Media Group. Diese sind vom Kunden an Frequenzia Social Media Group zurückzustellen. Eine weitere Nutzung bzw. Weitergabe der Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ausgeschlossen.
Alle von Frequenzia Social Media Group entwickelten Ideen und Konzepte einer Präsentation, die zu keinem Kundenauftrag führen, können von Frequenzia Social Media Group anderweitig genutzt bzw. verwertet werden.
8. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Vertragsleistungen zwischen Frequenzia Social Media Group und dem Kunden ist der Sitz von Frequenzia Social Media Group in Radenthein.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarungen gilt österreichisches Recht und Spittal/Drau als vereinbarter Gerichtsstand.